Beratung und Unterstützung für werdende Eltern und Eltern von Kindern bis 3 Jahren -
vertraulich und kostenlos.

Finanzielle Hilfen

Vor der Geburt

Ich brauche finanzielle Hilfe bei der Erstausstattung.

Wer keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, aber trotzdem nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann einen Antrag auf einen Zuschuss zur Baby- Erstausstattung bei einer Stiftung stellen. Da jedoch immer zuerst die individuellen Bedingungen geprüft werden müssen, wenden Sie sich bitte zunächst an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe. Die Zuschüsse werden dann direkt über die Schwangerschaftsberatungsstellen bei der Stiftung beantragt.

Schwangerschaftsberatungsstelle Greifswald
Kreisdiakonisches Werk Greifswald e.V.
Johann-Sebastian-Bach-Straße 21 · 17489 Greifswald 
Tel.: 03834 897622 
E-Mail: efl@kdw-greifswald.de
Web: www.kdw-greifswald.de

Caritas-Regionalzentrum Greifswald
Bahnhofstraße 16 · 17489 Greifswald
Tel.: 03834 7983 0
E-Mail: schwangerenberatung.greifswald@caritas-vorpommern.de
Web: www.caritas-vorpommern.de

Schwangerschaftsberatungsstelle Anklam
DRK Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e.V.
Ravelinstraße 17 · 17389 Anklam
Tel.: 03971 200327
E-Mail: schwangerenberatung@drk-ovp-hgw.de

Schwangerschaftsberatungsstelle Wolgast
pro familia 
Chausseestraße 56 · 17438 Wolgast
Tel.: 03836 200045
E-Mail: wolgast@profamilia.de

Schwangerschaftsberatungsstelle Pasewalk
DRK Kreisverband Uecker-Randow e.V.
Oskar-Picht-Straße 1 · 17309 Pasewalk
Tel.: 03973 433066
E-Mail: sb-psw@uecker-randow.drk.de

Ich benötige Mehrbedarf und Kleidung.

Wer Arbeitslosengeld II/Sozialgeld oder Sozialhilfe bezieht hat Anspruch auf einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Auch hier erhält die werdende Mutter auf Antrag eine Erstausstattung.

Bereich HGW und OVP
Jobcenter V-G Nord
Am Gorzberg Haus 10 · 17489 Greifswald
Tel.: 03834 435 1000
E-Mail: JC-VG-Nord@jobcenter-ge.de
Web: www.arbeitsagentur.de

Bereich UER
Jobcenter V-G Süd
Marktstraße 58-60 · 17309 Pasewalk
Tel.: 03973 2254 360
E-Mail: JC-VG-Sued@jobcenter-ge.de
Web: www.jobcenter-vgs.de
 

Ich möchte Mutterschaftsgeld beantragen.

Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft angestellt und gesetzlich krankenversichert (pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert) sind, dann steht Ihnen die finanzielle Absicherung in der Zeit des Mutterschutzes -  im Regelfall 6 Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes sowie am Geburtstermin selbst – zu. 
Mutterschaftsgeld können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Der Antrag sollte möglichst vor Beginn des Mutterschutzes – also spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – erfolgen. 
 

Wenn Sie kein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind und Sie wegen der Mutterschutzfristen nicht arbeiten dürfen, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes. Das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes beantragen Sie direkt beim Bundesversicherungsamt.   

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld

Nach der Geburt

Wenn Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin getrennt haben und sich uneinig über den zu zahlenden Unterhalt Ihres gemeinsamen Kindes sind, können Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt Unterstützung in Form von Beistandschaft beantragen. Die Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen klären dann die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes und machen diesen entsprechend geltend.  
Neben Unterhaltstreitigkeiten hilft eine Beistandschaft auch bei der Feststellung der Vaterschaft, wenn der Mann das Kind nicht anerkennt. Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt eines Kindes beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:  www.kreis-vg.de/Unterhaltsangelegenheiten-Beistandsschaften

Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, können Sie möglicherweise einen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bei Ihrem örtlichen Jugendamt beantragen. Unterhaltsvorschuss kann Ihr Kind auch bekommen, wenn nicht geklärt ist, wer sein Vater ist.
Am besten, Sie lassen Sie sich hierzu ausführlich von den Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen des Jugendamtes beraten

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kreis-vg.de/Unterhaltsvorschuss

Ich möchte Kindergeld beantragen.

Der Kindergeldantrag ist bei der Familienkasse zu stellen. Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen das Kindergeld dagegen beim Dienstherren bzw. der Vergütungsstelle beantragen. Es empfiehlt sich den Kindergeldantrag rechtzeitig zu stellen, um somit die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten. Am günstigsten ist es daher, wenn Sie den Kindergeldantrag bereits vor der Geburt vorbereiten und kurz nach der Geburt Ihres Kindes bei der Familienkassen einreichen. Denn Kindergeld können Sie nur mit der Geburtsurkunde beantragen, also erst nach der Geburt.

Familienkasse Nord
Carl-Heydemann-Ring 98 · 18437 Stralsund
Tel.: 0800 4 5555 30
E-Mail: Familienkase-Nord@arbeitsagentur.de
 

Ich möchte Elterngeld beantragen.

Den Antrag auf Elterngeld sollte man spätestens drei Monate nach der Geburt stellen. Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter sowie junge Familien, indem wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt wird. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht, oder nicht voll erwerbstätig sind. 
Anträge erhalten Sie in den Entbindungskliniken oder unter: www.lagus.mv-regierung.de/Elterngeld

Der ausgefüllte Antrag ist dann an folgende Versorgungsämter abzugeben.
 

Wichtig! Bitte achten Sie darauf, dass der Kindergeldantrag bei der Familienkasse einzureichen ist.

Bereich HGW und OVP
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Dezernat Stralsund
Frankendamm 17 · 18439 Stralsund
E-Mail: elterngeld.stralsund@lagus.mv-regierung.de

Bereich UER
Landesamt für Gesundheit und Soziales 
Dezernat Neubrandenburg
An der Hochstraße 1 · 17036 Neubrandenburg
E-Mail: elterngeld.neubrandenburg@lagus.mv-regierung.de

Zuständig für das Wohngeld sind die Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben ALG II- und Sozialhilfeempfänger, sowie Auszubildende oder Studenten die BAB oder BAföG beziehen.

 

Weitere Informationen unter: www.service.m-v.de

Ich möchte einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

Der Kinderzuschlag stellt eine ergänzende Geldleistung dar und bietet Familien mit kleinem Einkommen eine finanzielle Unterstützung. Eltern oder Erziehungsberechtigte die Kindergeld erhalten, können die Leistung zusätzlich beantragen. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Welche Voraussetzungen für die Beantragung des Kinderzuschlags erfüllt sein müssen erfahren Sie bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit.
Bundesagentur für Arbeit - Servicenummer: 0800 4 5555 00
 

Lebenssituation - Ich beziehe Arbeitslosengeld II.

Sind Sie bei der Geburt Ihres Kindes arbeitssuchend, so müssen Sie der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter Ihre Elternschaft in Form einer Veränderungsmitteilung melden. Die Unterlagen erhalten Sie persönlich oder über die Internetseite der Arbeitsagentur. Der Mitteilung müssen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde sowie den Nachweis über das Kinder-/Elterngeld beilegen.

Bereich HGW und OVP
Jobcenter V-G Nord
Am Gorzberg Haus 10 · 17489 Greifswald
Tel.: 03834 435 1000
E-Mail: JC-VG-Nord@jobcenter-ge.de
Web: www.arbeitsagentur.de

Bereich UER
Jobcenter V-G Süd
Marktstraße 58/60 · 17309 Pasewalk
Tel.: 03973 2254 360
E-Mail: JC-VG-Sued@jobcenter-ge.de
Web: www.jobcenter-vgs.de