Beratung und Unterstützung für werdende Eltern und Eltern von Kindern bis 3 Jahren -
vertraulich und kostenlos.

Gesundheits- & Lebensberatung

Vor der Geburt

Bevor man in Elternzeit geht, muss man diese direkt bei seinem Arbeitgeber beantragen. Dies sollte spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit schriftlich erledigt werden. Ihrem Arbeitgeber müssen Sie hier bereits mitteilen wie lange Sie in Elternzeit gehen und wann Sie wieder in den Arbeitsalltag eingegliedert werden wollen. Nachträglich kann man eine Verlängerung der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.familienportal.de/elternzeit

Wir werden unverheiratete Eltern

Vaterschaftsanerkennung
Unverheiratete Paare können die Vaterschaft beim örtlichen Jugendamt bereits vor der Geburt des Kindes kostenlos anerkennen lassen. Eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung bietet sich bei unverheirateten Eltern an, da der Vater bereits nach der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Für eine Vaterschaftsanerkennung benötigen Sie lediglich den Personalausweis beider Eltern, die Geburtsurkunde des Vaters sowie den Mutterpass.

Gemeinsames Sorgerecht
Bei unverheirateten Eltern liegt das Sorgerecht zunächst alleine bei der Mutter. Sollten Sie die gemeinsame Sorge für Ihr Kind beantragen wollen, können Sie dies bereits vor der Geburt bei Ihrem örtlichen Jungendamt erledigen. Damit ersparen Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes zusätzliche Behördengänge.

Jugendamt Vorpommern-Greifswald – Standort Greifswald
Frau Kerstin Gall
Feldstraße 85a  · 17489 Greifswald
Tel.: 03834 8760 2626
E-Mail: kerstin.gall@kreis-vg.de

Jugendamt Vorpommern-Greifswald – Standort Anklam
Frau Manuela Draheim
Leipziger Allee 26  · 17389 Anklam
Tel.: 03834 8760 2650
E-Mail: manuela.draheim@kreis-vg.de

Jugendamt Vorpommern-Greifswald – Standort Pasewalk
Frau Anita Hamm  
Haus 1, An der Kürassierkarserne 9 · 17309 Pasewalk
Tel.: 03834 8760 2691
E-Mail: anita.hamm@kreis-vg.de

Ich bin minderjährig

Haben Sie bei der Geburt Ihres Kindes das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die rechtliche Vertretung Ihres Kindes von einem Amtsvormund wahrgenommen wird. Dies hat jedoch keine Auswirkungen darauf, dass Sie mit Ihrem Kind zusammen leben dürfen. Weil Sie aber noch nicht befugt sind die formalen Anträge und Dokumente zu unterschreiben, springt hier der Amtsvormund stellvertretend für Sie ein. Die Amtsvormundschaft tritt bei der Geburt ganz automatisch in Kraft.

Landkreis Vorpommern Greifswald
Jugendamt · SG: Vormundschaften/ Prävention
Frau Renate Gaude
Haus 1, An der Kürassierkaserne · 17309 Pasewalk
Tel.: 03834 8760 2688
E-Mail: renate.gaude@kreis-vg.de
 

Nach der Geburt

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Dazu sind Sie als Sorgeberechtigte verpflichtet. Drei zweckbestimmte Geburtsurkunden für die Krankenversicherung, das Kinder- und Elterngeld sind kostenfrei, sollten weitere Urkunden benötigt werden, erhält man diese gegen eine Gebühr.
 

Auf www.testamentsregister.de können Sie herausfinden, welches Standesamt für Sie zuständig ist.

Mein Kind muss krankenversichert werden

Kinder müssen zwei Monate nach der Geburt bei der Krankenkasse schriftlich angemeldet werden. Manche Krankenkassen verlangen eine Kopie der Geburtsurkunde für den Antrag. Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz Ihres Kindes tritt auch nach der eigentlichen Geburt rückwirkend in Kraft, somit besteht zu keiner Zeit eine Versicherungslücke.

Ich benötige die Steueridentifikationsnummer für mein Neugeborenes und muss meine Lohnsteuerklasse ändern lassen

Ich benötige die Steueridentifikationsnummer für mein Neugeborenes und muss meine Lohnsteuerklasse ändern lassen. Bei Vorsprache im Finanzamt erhält man ungefähr drei Wochen (postalisch acht Wochen) nach der Geburt die Steueridentifikationsnummer. Der Kinderfreibetrag teilt sich bei verheirateten Eltern auf, wird aber auch für beide Eltern voll ausgezahlt – ausgehend von der Steuerklasse beider Elternteile. Ist man alleinerziehend, bekommt man den vollständigen Kinderfreibetrag und einen zusätzlichen Entlastungsbeitrag

Finanzamt Greifswald
Am Gorzberg Haus 11 · 17489 Greifswald
Tel.: 03834 5352 0
E-Mail: poststelle@finanzamt-greifswald.de

Postanschrift:
Finanzamt Greifswald
Postfach 3254 17462 Greifswald
 

Ich habe ein pflegebedürftiges Kind

Familien mit pflegebedürftigen Kindern und junge Pflegende brauchen eine individuell auf ihre Familiensituation abgestimmte Pflegeberatung. Für diese Belange steht Ihnen der Pflegestützpunkt Greifswald beratend und unterstützend zur Seite.
Weiter Informationen zur Pflegeberatung erhalten Sie hier: www.kreis-vg.de

Pflegestützpunkt Anklam
Mühlenstraße 18 b
17389 Anklam
Pflegeberater: 03834 / 8760-2510
Sozialberater: 03834 / 8760-2511
E-Mail: pflegestuetzpunkt-anklam@kreis-vg.de

Pflegestützpunkt Greifswald
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
Pflegeberater: 03834 / 8760-2514
Sozialberater: 03834 / 8760-2515
E-Mail: pflegestuetzpunkt-greifswald@kreis-vg.de

Pflegestützpunkt Pasewalk
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Pflegeberater: 03834 / 8760-2512
Sozialberater: 03834 / 8760-2513
E-Mail: pflegestuetzpunkt-pasewalk@kreis-vg.de

Ich benötige Unterstützung im Haushalt

Diese Art der Unterstützung kann beantragt werden, wenn man sich in einer gesundheitlichen Notsituation befindet. Eine Haushaltshilfe muss unbedingt vorher bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Ihr Arzt gibt an, warum und in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen. Die Bescheinigung senden Sie bitte im Original an Ihre Krankenkasse.